Vier und zwölf Wochen einordnen
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschreibt Long COVID als länger als vier Wochen nach einer SARS-CoV-2-Infektion bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen. Bestehen Beschwerden bei Erwachsenen länger als zwölf Wochen und lassen sie sich nicht anders erklären, wird vom Post-COVID-Syndrom gesprochen. Für Kinder und Jugendliche gelten in der Richtlinie eigene zeitliche Einordnungen; die Erwachsenenbegriffe sollten nicht ungeprüft übertragen werden.
Der Begriff ersetzt keine Abklärung
Anhaltende Beschwerden können unterschiedliche Organsysteme und den Alltag betreffen. Eine Bezeichnung legt weder eine einzelne Ursache noch eine bestimmte Behandlung fest. Vorhandene Erkrankungen und andere mögliche Erklärungen gehören deshalb in das medizinische Gespräch. Beschwerden verdienen auch dann Aufmerksamkeit, wenn eine zeitliche Schwelle noch nicht erreicht ist.
Dazu passend: Die Long-COVID-Richtlinie: Orientierung für koordinierte Versorgung
Eine kurze Zeitleiste vorbereiten
Wann war die Infektion, wann begannen die Beschwerden und wie haben sie sich entwickelt? Schon wenige Daten können helfen, den Verlauf zu beschreiben. Bestehende Befunde und konkrete Einschränkungen in Schule, Arbeit oder Selbstversorgung sind ebenfalls wichtig. Niemand muss dafür jede Stunde dokumentieren oder sich gezielt belasten.
Die Versorgung gemeinsam ordnen
Die Long-COVID-Richtlinie soll eine abgestimmte Versorgung unterstützen. Im Gespräch kann geklärt werden, wer die nächsten Schritte koordiniert und welche Informationen bereits vorliegen. Long COVID und ME/CFS sind dabei keine austauschbaren Diagnosen. Ob eine zusätzliche Erkrankung vorliegt, erfordert eine eigene medizinische Beurteilung.



